Arzt
-Bestellung von Verordnungen beim Arzt
-Abholung der Verordnungen
-Abwicklung des gesamten Genehmigungsverfahrens mit der Krankenkasse
-An- und Abfahrtskosten, Telefon und Faxgebühr
Hinweis:
Verordnungen müssen innerhalb von drei Werktagen bei der Krankenkasse eingereicht
werden und werden im Einzelfall genehmigt. Sofern Ihre Krankenkasse eine Verordnung rückwirkend nicht genehmigt, welches nicht auf einen Fehler des Pflegedienstes zurückzuführen ist, so werden die entstandenen Kosten für die erbrachten Leistungen Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Besorgung von Rezepten je Quartal 30,-
-Bestellung der Medikamente beim Arzt
-Rezeptabholung beim Arzt
-Rezepteinlösung in der Apotheke ( keine Wunschapotheke)
Medikamentenauslieferung
An und Abfahrtsgebühr, Telefon und Faxgebühren
Erbringung nicht verordneter/ verordnungsfähiger Leistungen 3,-
z.B. Blutdruckkontrolle, Blutzuckermessung,
Gewichtskontrolle, Einreibungen z.B. mit Voltaren